Nun ist es, manche werden sagen “endlich” andere werden sagen “oh nein”, so weit. Das downloaden von Musik / Filmen & Co. hat sich zumindest für die Sicherheitsbewussten unter uns erledign. Denn…
“Am Montag, dem ersten September, tritt das im April verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in Kraft.”Damit ist es nun allen Rechteinhabern (Musikproduzenten zB) möglich von den Filesharing anbietern die IP Adressen ohne einen Umweg über den Staatsanwalt zu erfragen. Allerdings ist das ganze doch nicht ganz so einfach und zB wurde eine erste Abmahngebühr welche maximal 100 € nicht überschreiten darf, eingeführt.
Quelle: Computerbase.de